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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragssatzung des Wasserzweckverbandes Bastei für des Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit den §§ 74 und 77 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 25.08.2026 folgende Nachtragssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

1.

im Erfolgsplan 

bleiben die Erträge unverändert bei

1.439.329 €

erhöhen sich die Aufwendungen um

3.434 €

auf

1.550.613 €

erhöht sich der Jahresverlust um

3.434 €

auf

111.284 €

2.

im Liquiditätsplan 

bleibt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit unverändert bei

348.557 €

erhöht sich der Cashflow aus der Investitionstätigkeit um

-370.000 €

auf

-736.500 €

erhöht sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit um

370.437 €

auf

321.347 €

§ 2

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 

1.

erhöht sich der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um

370.000 €

auf

444.000 €

2.

bleibt der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unverändert

- €

3.

erhöht sich der Höchstbetrag der Kassenkredite um

151.000 €

auf

358.000 €

ausgefertigt:

Lohmen, 11.09.2026

Wasserzweckverband „Bastei“
Großmann
Verbandsvorsitzende

Die Nachtragssatzung 2026 des Wasserzweckverbandes „Bastei“ wurde mit Bescheid vom 08.09.2026 durch das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge in der vorliegenden Form genehmigt.

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung unter

dem Hinweis, dass die Nachtragssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 einschließlich Wirtschaftsplan für den Wasserzweckverband „Bastei“ in der Zeit von

Dienstag, den 29. September 2026

bis einschließlich Dienstag, den 13. Oktober 2026

in der Geschäftsstelle des WZV „Bastei“, Kastanienallee 4, 01847 Lohmen, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Montag

9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr

Dienstag

9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Freitag

9:00 – 12:00 Uhr