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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserzweckverband

 

 

Bekanntmachung zur 3. Sitzung der Verbandsversammlung vom 25.08.2026

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Frau Großmann begrüßt die Verbandsräte und Gäste. Die Verbandsversammlung ist mit fünf von fünf anwesenden Verbandsräten beschlussfähig, die Einladung erfolgte form- und fristgerecht auf elektronischem Weg, eine öffentliche Bekanntmachung erfolgte in den jeweiligen Amtsblättern und im Internet. Die Tagesordnung wird von den Verbandsräten bestätigt.

 

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Protokollkontrolle zur Versammlung vom 12.05.2026

3.

Anfragen der Verbandsräte und Gäste

4.

Beratung und Beschlussfassung über Einwendungen zur Nachtragssatzung und zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2026

5.

Beratung und Beschlussfassung zur Nachtragssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2026

6.

Allgemeine Informationen der Verbandsvorsitzenden

TOP 2: Protokollkontrolle zur Versammlung vom 12.05.2026

Das Protokoll wird bestätigt und von 2 Verbandsräten unterzeichnet.

TOP 3: Anfragen der Verbandsräte und Gäste

Es gab keine Anfragen.

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über Einwendungen zur Nachtragssatzung und zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2026

Der Entwurf der Nachtragssatzung und des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2026 sowie deren Anlagen lagen vom 28.07.2026 bis zum 07.08.2026 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes aus. Einwendungen seitens der Einwohner und Abgabepflichtigen konnten für die Dauer von 14 Arbeitstagen ab dem 07.08.2026, also bis zum 21.08.2026, eingelegt werden. Auf diese Frist wurde in der öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen. Da keine Einwendungen erhoben wurden, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zur Nachtragssatzung und zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2026

Die Grundlage für den Erlass der Nachtragssatzung bilden der § 58 SächsKomZG i.V.m. den §§ 74 und 76 der SächsGemO sowie § 16 der SächsEigBVO und § 13 der Verbandssatzung des Zweckverbandes.

Die Nachtragssatzung des Wasserzweckverbandes "Bastei" weist folgende Eckdaten auf:

1.

im Erfolgsplan

 

-

bleiben die Erträge unverändert bei

1.439.329 €

 

-

erhöhen sich die Aufwendungen um

3.434 €

auf

1.550.613 €

 

-

erhöht sich der Jahresverlust um

3.434 €

auf

111.284 €

2.

im Liquiditätsplan

 

-

bleibt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit unverändert bei

348.557 €

 

-

erhöht sich der Cashflow aus der Investitionstätigkeit um

- 370.000 €

auf

- 736.500 €

 

-

erhöht sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit um

370.437 €

auf

321.347 €

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026

1.

erhöht sich der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um

370.000 €

auf

444.000 €

2.

bleibt der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unverändert

0 €

3.

erhöht sich der Höchstbetrag der Kassenkredite um

151.000 €

auf

358.000 €

Verpflichtungsermächtigungen für jahresübergreifende Investitionsmaßnahmen werden im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 nicht benötigt.

Die Notwendigkeit des Erlasses einer Nachtragssatzung ergibt sich aus der fehlenden Liquidität des Verbandes im Bereich Trinkwasser. Nach Prüfung der Ursachen ist festzustellen, dass beim Abgleich der Auszahlungen und Einnahmen des Vermögensplanes in den Vorjahren Kreditermächtigungen in Höhe von 409.300 € nicht in Anspruch genommen wurden. Im Gegenzug ist festzustellen, dass der Ausgleich des Vermögensplanes durch den vorhandenen Finanzmittelbestand erfolgt ist, der vor allem aus Gewinnvorträgen resultierte. Mit den Jahresverlusten seit 2022 wurde dieser Ergebnisvortrag sukzessive abgetragen und in der Folge dessen reduzierte sich auch der Finanzmittelbestand. Unter Berücksichtigung der Abrechnungen des Vermögensplanes seit 2011 fehlen dem Verband insgesamt 376.199 € an Finanzierungsmitteln. Zur Sicherung der Finanzierung der Investitionsauszahlungen des Wirtschaftsjahres 2026 auch im Hinblick auf die gewährten Fördermittel für die Erweiterung des Wasserwerkes Scheibe ist der Verband gehalten, die Unterfinanzierung der Vorjahre durch eine Kreditaufnahme im laufenden Wirtschaftsjahr zu kompensieren und die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Die Nachtragssatzung umfasst Änderungen bei der Festsetzung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes, des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit, den vorgesehenen Kreditaufnahmen und Ermächtigungen für das Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite. Die Unterfinanzierung kam erst im Jahr 2026 bedingt durch die Trennung Trinkwasser und Abwasser und somit geänderte Fälligkeiten zum Tragen.

Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die als Anlage beigefügte Nachtragssatzung mit Wirtschaftsplan des Wasserzweckverbandes "Bastei" für das Wirtschaftsjahr 2026.

Beschluss 03-01/2026

Nachtragssatzung und Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Stimmen:

Lohmen:

3

dafür:

3

 

Stadt Wehlen:

2

dafür:

2

TOP 6: Allgemeine Informationen

Es erfolgte eine kurze Auswertung hinsichtlich des Rückgangs der Rohrbrüche der letzten Jahre, dies ist auf der kontinuierlichen Rohrnetzerneuerung zurück zu führen. Des Weiteren gab es einen aktuellen Stand der Baumaßnahme „Erweiterung Wasserwerk“ in Lohmen, diese steht kurz vor dem Abschluss. In den letzten Tagen wurde der 3. Filterkessel in den Einlaufbetrieb genommen (noch keine Einbindung in das Wasserwerk). Die Restarbeiten an der Installation werden in den nächsten Tagen fertiggestellt, die Gestaltung der Außenanlegen folgt danach, ebenso der Rückbau der Baustraße.

Für den 20.10.2026 ist von 16-18 Uhr ein Tag der offenen Tür geplant, um Interessierten die Möglichkeit für einen Besuch zu geben. Eine Einladung dazu wird an die Gemeinderäte ausgereicht sowie in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht.

* * *

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes findet am 22.09.2026 im Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen statt.