Nach § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden:
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 (2) des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Gemäß § 36 des BMG wird durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2027 das 18. Lebensjahr vollenden, der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz widersprechen können.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Hauptstr. 31, 06369 Südliches Anhalt, einzulegen.
Die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erfolgt bis zum 31.03.2026.