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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 10/2025
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung   1.    Änderung des Bebauungsplanes B1 „Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord-Ost“ im OT Weißandt-Gölzau

1. Änderung des Bebauungsplanes B1 „Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord-Ost“ im OT Weißandt-Gölzau

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat am 27.08.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes B1 „Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord-Ost“ in Weißandt-Gölzau mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Der Bereich der 1. Änderung im Plangebiet des Bebauungsplanes B1 umfasst folgende Flurstücke: 1228, 145/38, 1229, tlw. 1245, tlw. 145/19, tlw. 145/20 und tlw. 145/21 der Flur 5 in der Gemarkung Weißandt-Gölzau. Der Planbereich befindet sich am östlichen Ortsrand von Weißandt-Gölzau, östlich der Straße „Gewerbepark“ und westlich der Bundesstraße B 183. Die Lage ist im Anschluss der Bekanntmachung dargestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes B1, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung (Stand August 2025) können während der Auslegungszeit vom 13.10. bis einschließlich 14.11.2025 auf der Internetseite der Stadt Südliches Anhalt eingesehen werden unter:

www.suedliches-anhalt.de ⇒ Bebauungspläne

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes B1 „Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord-Ost“ (Stand August 2025) wird mit Begründung ebenso in der Zeit

vom 13.10. bis einschließlich 14.11.2025

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Fachbereich III der Verwaltung Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (info@suedliches-anhalt.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes B1 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bürgerinnen und Bürger, die einen persönlichen Termin wahrnehmen möchten, werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Ziemer unter der Telefonnummer 034978 26563 zur Verfügung.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

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Südliches Anhalt, den 10.09.2025

Schneider
Bürgermeister