Am 01.08.2023 wurde die jährliche Kontrolle der Standsicherheit der Grabsteine durch einen externen Dienstleister im Auftrag der Stadt Südliches Anhalt durchgeführt.
Sie als Grabnutzungsberechtigter haben für Ihre Grabanlage die Sorgfaltspflicht und sind somit unmittelbar verantwortlich für die Sicherheit Ihrer Anlage.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die kommunalen Friedhöfe sind wir als Stadt gemäß der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für die jährliche Standfestigkeitsüberprüfung verantwortlich.
Aus oben genannten Gründen erfolgte an den Grabsteinen eine Druckprobe. Diese unterliegt festen Parametern und entspricht dem Stand der Technik.
Grabsteine, die dieser Prüfung nicht standgehalten haben, wurden mit einem grünen bzw. roten Aufkleber versehen, oder bei akuten Mängeln auf die Grabstelle gelegt.
Nicht standsichere Grabsteine sind nach der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA-Grabmal) wieder zu befestigen. Ein Nachweis zur Befestigung ist der Friedhofsverwaltung vorzulegen.