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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 12/2023
Amtliche Mitteilungen
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Ergänzungswahl des Ortschaftsrates in Wieskau

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über das endgültige Wahlergebnis der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Wieskau vom 10. September 2023

Die Gemeindewahlleiterin gibt gemäß § 69 Abs. 6 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) das endgültige Wahlergebnis der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Wieskau bekannt, die der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 12. September 2023 feststellte.

Gesamtergebnis:

A1

Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein):

A2

Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein):

A

Wahlberechtigte insgesamt (A1 + A2):

B

Wähler gesamt:

C1

Ungültige Stimmzettel:

C2

Gültige Stimmzettel:

D

Gültige Stimmen:

Die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Es sind folgende Bewerber und Bewerberinnen gewählt:

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 50 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Südliches Anhalt, 13.09.2023

gez. Wagner
Gemeindewahlleiterin