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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 12/2025
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung zur Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung der Stadt Südliches Anhalt für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288 in der derzeit gültigen Fassung) hat die Stadt Südliches Anhalt die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 22.01.2025 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommunen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf  —  26.861.500 Euro

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  27.854.600 Euro

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  25.289.000 Euro

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  25.362.300 Euro

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Investitionstätigkeit auf  —  3.818.000 Euro

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  6.404.200 Euro

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  2.586.200 Euro

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  495.000 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investition und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung), wird auf 2.586.200 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 4.988.100 Euro festgesetzt

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden in einer separaten Satzung (Hebesatzsatzung) festgesetzt.

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erfolgte am 20.03.2025 und 25.11.2025, AZ 30/15 21 10-377-HH 2025/Wa zu § 2 der Haushaltssatzung in Höhe von 2.586.200 Euro und zu § 3 der Haushaltssatzung in Höhe von 881.400 Euro. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Stadt Südliches Anhalt, den 25.11.2025

Schneider
Bürgermeister