Der Wahlausschuss für die Ergänzungswahl in der Ortschaft Riesdorf hat in seiner Sitzung am 02.10.2024 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Ergänzung des Ortschaftsrates bei der Gemeindewahlleiterin bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 01.10.2024, 18.00 Uhr, eingegangen ist.
Gemäß § 28 Abs. 1 a Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gebe ich deshalb die Absage des Termins für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Riesdorf am 08.12.2024 hiermit öffentlich bekannt.
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Riesdorf besteht nunmehr entsprechend § 88 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) für den Rest der Wahlperiode bis 2029 aus drei Ortschaftsräten.