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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 13/2024
Nichtamtliche Mitteilungen
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Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neuregelung geschaffen.

Alle bisherigen Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung der Grundsteuer und Grundsteuerbescheide, die nach altem, bis zum 31.12.2024 fortgeltendem Recht erlassen worden waren, werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Es müssen grundsätzlich neue Grundsteuerbescheide erlassen werden.

Seitens der Stadt Südliches Anhalt werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet, auch nicht für Grundstücke auf fremden Grund und Boden, wo die Besteuerung ab dem 01.01.2025 vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht (z.B. Garagen, Kleingärten, Bungalows). Somit entfällt die Steuerpflicht für die Nutzer.

Bis zum Erlass neuer Grundsteuerbescheide bitten wir von Zahlungen Abstand zu nehmen. Daueraufträge bei den Banken sind nach Zustellung des neuen Bescheides den Zahlungen anzupassen.