Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 14/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt

Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 07/23

„Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Quellendorf“ in der Gemarkung Quellendorf

hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat am 11.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Quellendorf“ in der Gemarkung Quellendorf gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Planungsanlass des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Quellendorf“ der Stadt Südliches Anhalt, Gemarkung Quellendorf ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Gewinnung von Solarenergie abzuklären.

Für den Bauleitplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/23 umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Quellendorf:

Teilfläche 1:

Flur 4; Flurstücke 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Teilfläche 2:

Flur 1; Flurstücke 112, 113/1, 113/2, 115, 116, 117

Teilfläche 3:

Flur 3; Flurstücke 50, 51, 52, 53

Teilfläche 4:

Flur 3; Flurstück 55

Teilfläche 5:

Flur 3; Flurstück 82

Teilfläche 6:

Flur 3; Flurstücke 78, 79, 80

Teilfläche 7:

Flur 4; Flurstücke 26, 27, 28/3

Teilfläche 8:

Flur 4; Flurstücke 22, 23, 24

Teilfläche 9:

Flur 4; Flurstück 20

Die Lage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Ortschaft ist nachfolgend zu dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Vorentwurf können während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Südliches Anhalt eingesehen werden unter:

www.suedliches-anhalt.de

® Service

® Bebauungspläne

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Quellendorf“ (Stand Juli 2023) wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen ebenso in der Zeit

vom 20.11. bis einschließl. 21.12.2023

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Fachbereich III der Verwaltung Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt zu jedermanns öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (info@suedliches-anhalt.de) und/ oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bürgerinnen und Bürger, die einen persönlichen Termin wahrnehmen möchten, werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Ziemer unter der Telefonnummer 034978 26563 zur Verfügung.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.