Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat am 25.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau mit der Begründung und Anlage gebilligt und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung für den Standort ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände des ehemaligen Kiesabbaubetriebes Wieskau zu schaffen.
Auf Grund des Entwicklungsgebotes erfolgt die 2. Änderung des rechtswirksamen gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 02/22 „Sondergebiet PVA Kiesgrube Wieskau“ in Wieskau. Es ist beabsichtigt in Wieskau auf einer Teilfläche der ehemaligen Kiesgrube Freiflächen- Photovoltaikanlagen zu errichten. Die Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen ist jedoch grundsätzlich nur in Sondergebieten für die Gewinnung von Solarenergie zulässig. Daher wird für diesen Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Bereich der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes wird im Norden, Osten und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Im Süden grenzt direkt die Cattauer Straße, als Kreisstraße 2072, an. Die Lage des Geltungsbereiches der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes ist aus der beigefügten Karte zu entnehmen.
Der Entwurf zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (Stand Nov. 2022) wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit
vom 20.02. bis einschließl. 24.03.2023
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 111, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Hinweisen und Informationen vor:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stellungnahme 31.08.2022
| -> | Referat Naturschutz: Hinweis zum Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, |
| Stellungnahme 22.09.2022 | |
| -> Referat Immissionsschutz: Hinweis zu Zuständigkeiten für Belange von Solarelementen und Umwelteinwirkungen von Transformatoren. | |
| Landkreis Anhalt-Bitterfeld | |
| Stellungnahme vom 28.09.2022 | |
| -> | Untere Wasserbehörde: Hinweise zur Ableitung von Niederschlagswasser, |
| -> | Untere Altlasten- und Bodenschutzbehörde: Ergänzung zu Bodenuntersuchungen, Hinweise und Ergänzungen zum § 1 BBodSchG, |
| -> | Untere Abfallbehörde: Hinweise zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, |
| -> | |
| -> | Untere Brandschutzbehörde: Beachtung der Verwaltungsvorschrift Technischer Baubestimmungen (VV TB 2018) A 2.2.1.1 die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr, |
| -> | Untere Immissionsschutzbehörde: Hinweis zu Blendgutachten. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf mit Anlagen und den umweltbezogenen Informationen können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Stadt Südliches Anhalt eingesehen werden unter:
www.suedliches-anhalt.de ® Bebauungspläne oder
https://www.suedliches-anhalt.de/bebauungsplaene
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (info@suedliches-anhalt.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sollte zum Zeitpunkt der Auslegung der Unterlagen das öffentliche Leben maßgeblich durch das Vorkommen des Coronavirus bestimmt sein, kann es zu Einschränkungen des Zugangs zur Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt kommen. Folgendes muss dann beachtet werden: Die Einsichtnahme der Unterlagen kann dann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin wahrnehmen möchten, werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Ziemer unter der Telefonnummer 034978 26563 zur Verfügung.