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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 02/22 „Sondergebiet PVA Kiesgrube Wieskau“

zum Bebauungsplan Nr. 02/22 „Sondergebiet PVA Kiesgrube Wieskau“

in der Gemarkung Wieskau

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat am 25.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/22 „Sondergebiet PVA Kiesgrube Wieskau“ in Wieskau in der Fassung vom November 2022 mit Begründung und Anlagen gebilligt und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02/22 umfasst die Flurstücke 220, 221, 222, 223 sowie Teilbereiche der Flurstücke 224, 225 und 226 der Flur 1 in der Gemarkung Wieskau. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage von Wieskau, nördlich der Kreisstraße K 2072 Wieskau-Cattau. Die Lage in der Ortschaft und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nachfolgend zu dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/22 „Sondergebiet PVA Kiesgrube Wieskau“ (Stand November 2022) wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen in der Zeit

vom 20.02. bis einschließl. 24.03.2023

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 111, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Hinweisen und Informationen vor:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Stellungnahme 31.08.2022

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Referat Naturschutz: Hinweis Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht,

Stellungnahme 22.09.2022

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Referat Immissionsschutz: Hinweis zu den Zuständigkeiten für Belange von Solarelementen und Umwelteinwirkungen von Transformatoren.

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Stellungnahme vom 28.09.2022

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Untere Wasserbehörde: Hinweise zur Ableitung von Niederschlagswasser, Hinweis zu Grundwasserständen

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Untere Immissionsschutzbehörde: Hinweise zu Geräuschimmissionen während der Bautätigkeit, Hinweis Blendgutachten, Hinweise zur Reduzierung von Lärm- und Staubbelästigungen,

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Untere Abfallbehörde: Hinweise zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt,

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Untere Altlasten- und Bodenschutzbehörde: Ergänzung zu Bodenuntersuchungen, Informationen zur Festlegung von Altlastverdachtsflächen (Altablagerung) im Altlastenkataster des Landkreises, Hinweise und Ergänzungen zum § 1 BBodSchG,

->

Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zu Schutzgebieten und Schutzobjekten, allgemeine Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG,

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Untere Brandschutzbehörde: Ergänzungen zur Löschwasserversorgung, Feuerwehrplan,

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Untere Verkehrsbehörde (FD Tiefbau und Kreisstraßenmeisterei): Hinweis Straßengesetz LSA, Hinweis zur Verlegung von Leitungen entlang der Kreisstraße

Landesamt für Geologie und Bergwesen - Stellungnahme vom 13.09.2022

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Empfehlung Baugrundgutachten

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 26.08.2022

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Hinweis auf gesetzliche Meldepflicht im Falle bei Findung unerwarteter archäologischer Kulturdenkmale

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 22.09.2022

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Hinweis zu den Kompensationsmaßnahmen

MIDEWA mbH vom 02.09.2022

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Hinweise zur Löschwasserversorgung

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf mit Anlagen und den umweltbezogenen Informationen können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Stadt Südliches Anhalt eingesehen werden unter:

www.suedliches-anhalt.de ® Bebauungspläne

oder

https://www.suedliches-anhalt.de/bebauungsplaene

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (info@suedliches-anhalt.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sollte zum Zeitpunkt der Auslegung der Unterlagen das öffentliche Leben maßgeblich durch das Vorkommen des Coronavirus bestimmt sein, kann es zu Einschränkungen des Zugangs zur Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt kommen. Folgendes muss dann beachtet werden: Die Einsichtnahme der Unterlagen kann dann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin wahrnehmen möchten, werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Ziemer unter der Telefonnummer 034978 26563 zur Verfügung.

Stadt Südliches Anhalt, den 26.01.2023

Schneider

Bürgermeister