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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Mitteilungen
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UNTERHALTUNGSVERBAND Taube-Landgraben

Berufung zum Schaubeauftragten für den Schaubezirk 3

Der Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und pflegt im Auftrag seiner Mitgliedsgemeinden die Gewässer 2. Ordnung im Verbandsgebiet. Dazu werden einmal im Jahr Gewässerschauen durchgeführt. Bei diesen Schauen werden zuvor benannte Probleme der Anlieger von der Schaukommission begutachtet und Maßnahmen festgelegt, die vom Schaubeauftragten protokolliert werden. Diese Tätigkeit ist ein Ehrenamt und wird im § 67 WG-LSA und im § 5 Abs. 2 der Satzung des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“ geregelt. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhält der Schaubeauftragte eine Aufwandsentschädigung.

Bürger, die Interesse an einer Mitwirkung als Schaubeauftragter im Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“ haben, können dies schriftlich in der Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben, Grundweg 83 in 39218 Schönebeck oder per Mail an uhv.taube-landgraben@t-online.de bekunden. Wünschenswert ist auch der Wohnort im Verbandsgebiet bzw. Schaubezirk. Sollten mehrere Bewerbungen vorliegen, erfolgt eine Wahl durch den Verbandsausschuss, der auch die Berufung zum Schaubeauftragten vornimmt.

Wir erwarten Ihre Bewerbung bis zum 31.03.2026. Für eventuelle Rückfragen steht die Geschäftsführung des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“ unter der Mobilnr. 01577/2948406 gern zur Verfügung.

gez. Kölzsch
Geschäftsführer