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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Wirksamkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in öffentlicher Sitzung am 25.06.2025 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt beschlossen (Feststellungsbeschluss, Beschluss-Nr. EGSA-SR-23-05/2025) sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt.

Anschließend wurde durch die Stadt Südliches Anhalt für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Genehmigung beantragt.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Trebbichau an der Fuhne wurde am 25.11.2025 vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Az.: 63-02419-2025-53 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB, genehmigt. In der Genehmigung wurden redaktionelle Hinweise gegeben, die bei der Ausfertigung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Erteilung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Trebbichau an der Fuhne wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt wird mit dieser Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Der Änderungsbereich befindet sich in den Gemarkungen Piethen und Wieskau zwischen den Ortslagen Wieskau, Trebbichau an der Fuhne, Glauzig, Görzig, Maasdorf und Piethen und ist ca. 9,33 ha groß.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches orientiert sich an der Umgrenzung des Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten (VRG XVII „Trebbichau an der Fuhne“) des Sachlichen Teilplanes „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ 2018, zuzüglich eines Pufferstreifens von 100 m. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der Maßstäblichkeit der kartografischen Darstellung des Regionalplanes mit einem Maßstab von 1:100.000. Dadurch ergibt sich ein „Unschärfebereich“ von bis zu 100 m, welcher in der gängigen Praxis bei der Genehmigung von Windenergieanlagen üblicherweise toleriert wird.

Die konkrete Lage der Änderungsfläche ist in der Anlage dargestellt.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Trebbichau an der Fuhne mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können auf der Homepage der Stadt Südliches Anhalt unter folgendem Link eingesehen werden:

www.suedliches-anhalt.de -> Flächennutzungspläne

Ebenso können die Unterlagen in der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt, Ortsteil Weißandt-Gölzau während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Hinweise zur Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

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eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

-

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

-

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Südliches Anhalt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Stadt Südliches Anhalt, den 23.01.2026

Schneider
Bürgermeister