Auf Grund der §§ 11 und 12 der Verbandssatzung vom 13.12.2005, der §§ 13 (1) und 16 (1) des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 26.2.1998, in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, und des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.6.2014 (GVBl. S. 288 ff), in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 07.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die Einzahlungen und die zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf | 161.184,32 € | |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 90.626,36 € | |
| 2. | im Finanzplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit auf | 146.700,00 € | |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 73.020,00 € | |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 90.800,00 € | |
| festgesetzt. | |||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf — 0,00 €
festgesetzt.
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf — 15.000,00 €
festgesetzt.
Die Umlage für die Mitglieder des Zweckverbandes wird auf — 145.000,00 €
festgesetzt.
Davon trägt die Stadt Köthen (Anhalt) — 108.750,00 €
und die Stadt Südliches Anhalt — 36.250,00 €.
Köthen, den 14.02.2023
Bernd Hauschild
Verbandsgeschäftsführer
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Schreiben vom 16.1.2023 sieht die Kommunalaufsichtsbehörde von einer Beanstandung ab. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom 10.3.2023 bis zum 24.3.2023 im Büro des Oberbürgermeisters der Stadt Köthen (Anhalt), 06366 Köthen (Anhalt), Marktstraße 1-3, Zimmer 27, zu den Sprechzeiten (Mo 9:00 -12:00 Uhr, Di 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00, Mi geschlossen, Do 9:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr, Fr geschlossen und nach Vereinbarung) zur Einsichtnahme aus.