Flurneuordnungsverfahren gem. §56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
„Zuchau Sachsendorf“, SLK014
Begründung der 3. Änderungsanordnung:
Mit Beschluss vom 21.10.2010 hat das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben das Bodenordnungsverfahren „Zuchau-Sachsendorf, Landkreis Salzlandkreis, Verfahrensnummer SLK014“ angeordnet.
Das genannte Bodenordnungsverfahren dient dazu, die Eigentumsrechte an den im Verfahren liegenden Flurstücken wieder herzustellen, geordnete rechtliche Verhältnisse an Wegen und Gewässern zu schaffen und das Wegenetz an die Erfordernisse des modernen Wirtschaftsverkehrs anzupassen.
Nach § 8 Nr. 1 FlurbG ist die Flurbereinigungsbehörde ermächtigt, eine Anordnung zur Gebietsänderung zu erlassen, wenn es sich um eine geringfügige Änderung des Verfahrensgebietes handelt. Diese Änderung ist den beteiligten Grundstückseigentümern mitzuteilen.
Aus folgenden Gründen ist die geringfügige Gebietsänderung notwendig:
Zur Umsetzung der geplanten Wegebaumaßnahmen sowie der Anbindung an die vorhandene Infrastruktur ist die Hinzuziehung der angegebenen Flurstücke notwendig.
Die Hinzuziehung des Flurstücks stellt das vollständige Erreichen der Ziele des Bodenordnungsverfahrens sicher. Hinsichtlich der Umsetzung von Wegebaumaßnahmen wird somit die Regelung der Eigentums- und Besitzverhältnisse erreicht. Für die Gemeinden entsteht damit eine lückenlose ländliche Wegestruktur. Ebenso wird die Erschließung der privaten Grundstücke gesichert.