Für im Ergebnis einer Gemeindegebietsreform neu gebildete Gemeinden besteht gemäß § 204 Abs. 2 BauGB „die Befugnis und die Pflicht, ... fortgeltende Flächennutzungspläne für das neue Gemeindegebiet durch einen neuen Flächennutzungsplan zu ersetzen ...“.
Demnach beabsichtigt die Stadt Südliches Anhalt zur planerischen Steuerung der Entwicklung ihres Gemeindegebietes die Aufstellung eines gemeinsamen FNP. Damit soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung in dem ab dem 01.Januar 2010 begrenzten Stadtgebiet erreicht werden.
Für insgesamt 14 Ortsteile liegen bereits rechtswirksame Flächennutzungspläne vor. Die Rechtswirksamkeit dieser einzelnen Teil - FNP bleibt bis zur In - Kraft - Setzung des neu aufzustellenden FNP Südliches Anhalt gemäß § 204 Abs. 2 Satz 1 BauGB bestehen. Sie erlischt erst mit Rechtswirksamkeit des FNP Südliches Anhalt.
Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet der Stadt Südliches Anhalt in der Fassung vom Mai 2024 erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet der Stadt Südliches Anhalt in der Fassung vom Mai 2024 wird mit Begründung und Beiplänen während der Auslegungszeit
vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025
auf der Internetseite der Stadt Südliches Anhalt unter:
http://www.suedliches-anhalt.de/flaechennutzungsplaene/
veröffentlicht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes in der Stadtverwaltung der Stadt Südliches Anhalt, im Fachbereich III Bauverwaltung, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt während folgender Zeiten:
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr | ||
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr | und | 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 – 12:00 Uhr | ||
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr | und | 13:00 – 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr, | ||
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:
| ⁃ | Begründung des Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet der Stadt Südliches Anhalt i. d. F. des Vorentwurfs vom Mai 2024 |
| ⁃ | Planzeichnung des Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet der Stadt Südliches Anhalt i. d. F. des Vorentwurfs vom Mai 2024 |
| ⁃ | Anlage 2 Beiplan Naturschutz / Wasserwirtschaft |
| ⁃ | Anlage 3 Beiplan Altlastenverdachtsflächen / Bergbau |
Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:
bauplanung@suedliches-anhalt.de
oder mündlich zur Niederschrift abgegeben oder schriftlich per Post an die Stadtverwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgerinnen und Bürger, die einen persönlichen Termin wahrnehmen möchten, werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Ziemer unter der Telefonnummer 034978 26563 zur Verfügung.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
—
Südliches Anhalt, den 11.02.2025