Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 01.04.2026 wird es eine organisatorische Änderung bei der Bearbeitung von Sondernutzungsanträgen geben.
Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO i.V.m. § 32 Abs. 1 StVO bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, um Hindernisse auf öffentliche Straßen zu bringen (z.B. für einen Bauschuttcontainer). Gleichzeitig gilt das Sondernutzungsrecht der Kommunen, welche die Nutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus erlauben und entsprechende Gebühren erheben können.
§ 19 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) sieht aus Gründen der Verfahrenskonzentration vor, dass „wenn nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist, es keiner Erlaubnis nach § 18 bedarf. Vor ihrer Entscheidung hat die hierfür zuständige Behörde die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Straßenbaubehörde zu hören. Die von dieser geforderten Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühren sind dem Antragsteller in der Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufzuerlegen.“
Als Hindernisse i.S.d. § 46 Abs. 1 Ziff. 8 sind zu klassifizieren:
| • | Container jeglicher Art |
| • | Baumaterialien |
| • | Sonstiges gemäß § 32 StVO |
Dies beinhaltet keine dauerhaften Hindernisse (z.B. Fahrradständer, Werbeaufsteller etc.).
Für Sie bedeutet das konkret:
| - | Anträge für die Sondernutzung werden weiterhin bei der Stadt Südliches Anhalt eingereicht. |
| - | Nach Prüfung des Antrages wird dieser an den Landkreis weitergeleitet. Dort wird die Genehmigung und der dazugehörige Kostenbescheid erstellt. |
| - | Anträge sind mindestens 3 Wochen vor Beginn der Sondernutzung einzureichen. |
| - | Neben den Gebühren für die Sondernutzung entsprechend der Sondernutzungssatzung der Stadt Südliches Anhalt werden vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld zusätzliche Gebühren entsprechend der nachstehenden Tabelle erhoben. |
| Dauer | Gebührenhöhe |
| bis 1 Woche | 20,00 € |
| bis 1 Monat | 45,00 € |
| bis 3 Monate | 60,00 € |
| bis 6 Monate | 90,00 € |
| bis 1 Jahr | 120,00 € |
Sollten Sie Fragen zu der beschriebenen Verfahrensweise haben, können Sie sich gern bei uns melden.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 034978/265-65, der E-Mail ordnung@suedliches-anhalt.de oder persönlich zu unseren Sprechzeiten.