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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt

- Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin und deren Stellvertreterin -

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat auf der Grundlage des § 9 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA 2004, 92), in der jeweils gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Gemeindewahlleiterin und deren Stellvertreterin für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2023 ernannt. Entsprechend § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994, 338, 435), in der jeweils gültigen Fassung, werden die Namen und die Dienstanschrift der Gemeindewahlleiterin und deren Stellvertreterin bekannt gemacht:

Gemeindewahlleiterin:

Frau Rita Wagner

stellv. Gemeindewahlleiterin:

Frau Annett Just

Dienstanschrift:

Stadt Südliches Anhalt

Wahlamt

Weißandt-Gölzau

Hauptstraße 31

06369 Südliches Anhalt

gez. Schneider
Bürgermeister