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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt

- Bekanntmachung des Wahltages für die Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Südliches Anhalt -

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA 2004, 92), in der jeweils gültigen Fassung, als Termin für die Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Südliches Anhalt

Sonntag, den 10. September 2023 in der Zeit

von 08.00 bis 18.00 Uhr

festgelegt.

Der Termin für eine gegebenenfalls notwendig werdende Stichwahl wurde vom Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 5 Abs. 2 i. V. m. § 30 Abs. 3 KWG LSA auf

Sonntag, den 24. September 2023 in der Zeit

von 08.00 bis 18.00 Uhr

festgelegt.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 38 a Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994, 338, 435), in der jeweils gültigen Fassung, Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Bewerber/innen für das Amt der/des Bürgermeisterin/s mit einer Staatsangehörigkeit aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union sind verpflichtet, ihren Bewerbungsunterlagen eine zusätzliche Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8 b zur KWO LSA bei zu legen. Darin versichern sie, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Das auszufüllende Formular erhalten Sie im Wahlamt der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt.

gez. Wagner
Gemeindewahlleiterin