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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Mitteilungen
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- Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen zur Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Südliches Anhalt am 10. September 2023 -

Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994, 338, 435), in der jeweils gültigen Fassung, i. V. m. § 10 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA 2004, 92), in der jeweils gültigen Fassung, ist beabsichtigt vier Beisitzer und vier stellvertretende Beisitzer in den Gemeindewahlausschuss der Stadt Südliches Anhalt zu berufen.

Ich fordere hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 16.05.2023 Wahlberechtigte der Stadt Südliches Anhalt als Beisitzer sowie als stellvertretende Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss vorzuschlagen.

Die Vorschläge sind schriftlich unter Angabe des Namens, Vornamens, der Wohnanschrift und einer Telefonverbindung bei nachfolgender Anschrift einzureichen:

Stadt Südliches Anhalt

Wahlamt

Weißandt-Gölzau

Hauptstraße 31

06369 Südliches Anhalt

Die Beisitzer und ihre Stellvertreter werden gemäß § 4 Abs. 2 KWO LSA unverzüglich nach Ablauf der Frist durch mich berufen.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 2 KWG LSA Wahlbewerber ein Amt als Beisitzer oder stellvertretender Beisitzer nicht innehaben können. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses üben ihre Tätigkeit als Wahlehrenamt aus. Jeder Wahlberechtigte ist verpflichtet, ein Wahlehrenamt zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wird auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA hingewiesen.

Gemäß § 9 Abs. 1 a und § 10 Abs. 1 a KWG LSA kann auch ein Beschäftigter der Gemeinde oder ein unbefristet Beschäftigter der im Wahlgebiet ansässigen Behörden zum Beisitzer des Wahlausschusses berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt, sofern sich nicht genügend Wahlberechtigte finden lassen.

gez. Wagner
Gemeindewahlleiterin