Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288 in der derzeit gültigen Fassung hat die Stadt Südliches Anhalt die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 28.02.2024 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die Erfüllung der Aufgaben der Kommunen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf | 24.389.500 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen | 25.175.100 Euro |
| 2. | im Finanzplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 22.765.300 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 22.727.200 Euro |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Investitionstätigkeit | 1.610.700 Euro |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 3.274.400 Euro |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 1.068.000 Euro |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 499.000 Euro |
| festgesetzt. | |||
Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen für Investition und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung), wird auf 1.068.000 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 1.787.400 Euro festgesetzt
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| 1.1 | für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. |
| 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 350 v. H. | |
Stadt Südliches Anhalt, den 25. März 2024
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung des Landkeises Anhalt-Bitterfeld erfolgte am 22. März 2024, AZ 15/152110-377-HH 2024/Wa zu § 2 der Haushaltssatzung Höhe von 1.068.000 € und zu § 3 der Haushaltssatzung in Höhe von 759.300 €.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 1 KVG LSA zur Einsichtnahme vom 11. April 2024 bis 19. April 2024 im Verwaltungsgebäude der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, Zimmer 213 während der Dienststunden
| Montag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
Stadt Südliches Anhalt, den 25. März 2024