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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Mitteilungen
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Allgemeinverfügung

der Stadt Südliches Anhalt zur Umbenennung von Straßennamen in der Gemarkung Libehna

Gemäß § 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - KVG LSA - erlässt die Stadt Südliches Anhalt folgende Allgemeinverfügung:

1. Folgende Straßen werden umbenannt:

Ortsteil

Straßenname alt

Straßenname neu

Repau

Dorfstraße

Repau

Locherau

Dorfstraße

Locherau

Libehna

Köthener Straße

Alte Köthener Straße

Libehna

Mühlenstraße

Zur Alten Mühle

2. Diese Allgemeinverfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntmachung wirksam.

Die Umbenennungen treten am 01.07.2023 in Kraft.

3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

Begründung:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Umbenennung der oben genannten Straßen beschlossen. Neben der unverwechselbaren amtlichen und postalischen Zuordnung ergibt sich ergänzend eine dringende Notwendigkeit in der Auffindbarkeit eines jeden Bürgers durch Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und andere Behörden sowie Besucher.

Bei der Entscheidung über die Art und Weise der Straßenumbenennungen steht der Stadt eine weitgehende, auf dem Selbstverwaltungsrecht beruhende Gestaltungsfreiheit zu. Berücksichtigt wurden die Vorschläge des Ortschaftsrates Zehbitz.

Die neuen Straßenamen sollen am 01.07.2023 wirksam werden.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - ist im öffentlichen Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden Interessen gerechtfertigt und notwendig. Das öffentliche Interesse liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Straßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen, damit es nicht durch Dopplungen zu Problemen bei dem verwechslungsfreien und schnellen Auffinden bebauter Grundstücke kommt. Die eindeutige Zuweisung aller bebauten Grundstücke hat insbesondere für den Fall von Rettungseinsätzen Gewicht. Es kann daher nicht hingenommen werden, dass die Durchsetzung der Straßenumbenennungen durch anhängige Widerspruchs- oder Klageverfahren in der Hauptsache nicht zum 01.07.2023 erfolgen kann. Im Ergebnis der Interessenabwägung überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen zum 01.07.2023 gegenüber dem Interesse der betreffenden Einwohner.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, einzulegen. Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.

Südliches Anhalt, den 11.04.2023

Thomas Schneider

Bürgermeister

Hinweise für die betroffenen Bürger und Firmen in den Ortsteilen Libehna, Locherau und Repau

1.

Wir weisen darauf hin, dass Sie die Änderungen Ihrer postalischen Erreichbarkeit in Ihren Dokumenten vornehmen lassen.

2.

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Personalausweise sind die Inhaber eines Personalausweises verpflichtet, ihren Personalausweis unverzüglich der Ausweisbehörde vorzulegen, wenn sich ihre Anschrift geändert hat. Die Umschreibung ist gebührenfrei.

3.

Die Einwohner an den genannten Straßen werden gebeten nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt die Änderungen ihrer Ausweisdokumente im Einwohnermeldeamt vornehmen zu lassen. Falls es Ihnen persönlich nicht möglich ist Ihre Dokumente ändern zu lassen, können dies Personen für Sie erledigen, denen Sie zu diesem Zweck eine Vollmacht ausgestellt haben.

4.

Unser Einwohnermeldeamt hat folgende Öffnungszeiten:

Dienstag  —  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Donnerstag  —  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

5.

Bei der Kfz-Zulassungsstelle (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) besteht für den Halter eines Fahrzeuges die Verpflichtung, seine neue Anschrift in den Papieren ändern zu lassen.

6.

Durch die Stadt Südliches Anhalt erfolgt eine Benachrichtigung unter anderem an folgende Institutionen:

- Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Einsatzleit- und Rettungsstelle;

- Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kfz-Zulassungsstelle;

- Finanzamt Anhalt-Bitterfeld;

- Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt;

- Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt;

- Deutsche Telekom;

- Deutsche Post, MZZ-Briefdienst;

- ADAC;

- MIDEWA GmbH;

- Abwasserverband Köthen;

- Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke (Abfallentsorgung);

- Bezirksschornsteinfeger.