Mit Beschluss Nr. EGSA-SR-35-02/2023 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Trebbichau an der Fuhne befindet sich zwischen den Ortslagen Wieskau, Trebbichau an der Fuhne, Glauzig, Görzig, Maasdorf und Piethen
- nördlich der bebauten Ortslage von Trebbichau an der Fuhne,
- nordöstlich der bebauten Ortslage von Wieskau und
- südöstlich der bebauten Ortslage von Piethen.
Er orientiert sich an der Umgrenzung des Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten (VRG XVII „Trebbichau an der Fuhne“) des Sachlichen Teilplanes „Nutzung für Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ 2018, zuzüglich eines Pufferstreifens von 100 m. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der Maßstäblichkeit der kartografischen Darstellung mit einem Maßstab von 1:100.000. Dadurch ergibt sich ein „Unschärfebereich“ von bis zu 100 m, welcher in der gängigen Praxis bei der Genehmigung von WEA toleriert wird.
Bei Anlagetypen von 250 m Gesamthöhe sind Rotorblattlänge bis zu 100 m anzunehmen. Um sicher zu stellen, dass die WEA einen Abstand von 1.000 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung einhalten, wird im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung folgende Festlegung getroffen: Es müssen sämtliche Teile der WEA und somit auch die vom Rotorblatt überstrichene Grundfläche innerhalb der dargestellten Sonderbaufläche „Wind“ liegen.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 9,33 ha und liegt in den Gemarkung Trebbichau an der Fuhne.
Stadt Südliches Anhalt, den 17.04.2023
Schneider
Bürgermeister