Mit Beschluss Nr. EGSA-SR-27-02/2023 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Fraßdorf“ der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Fraßdorf:
Flur 2, Flurstücke 28, 29,30, 50 (teilw. 51, 52, 53, 54, 55, 56).
Stadt Südliches Anhalt, den 19.04.2023
Schneider
Bürgermeister