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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Fraßdorf“ der Stadt Südliches Anhalt

Mit Beschluss Nr. EGSA-SR-27-02/2023 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Fraßdorf“ der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Fraßdorf:

Flur 2, Flurstücke 28, 29,30, 50 (teilw. 51, 52, 53, 54, 55, 56).

Stadt Südliches Anhalt, den 19.04.2023

Schneider

Bürgermeister