Mit Beschluss Nr. EGSA-SR-26-02/2023 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Hinsdorf“ der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hinsdorf:
| Teilfläche 1: | Flur 1, | Flurstücke 56/3, 56/4, 56/5, 56/6, |
| Teilfläche 2: | Flur 1, | Flurstück 64, |
| Teilflächen 3 und 4: | Flur 2, | Flurstück 143. |