Mit Beschluss Nr. EGSA-SR-28-02/2023 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 04/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Meilendorf“ der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Meilendorf:
Flur 1, Flurstücke 53 und 54.
Stadt Südliches Anhalt, den 19.04.2023
Schneider
Bürgermeister