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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 08/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Reupzig“ der Stadt Südliches Anhalt

Mit Beschluss Nr. EGSA-SR-31-02/2023 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 08/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Reupzig“ der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Reupzig:

Teilfläche 1:

Flur 5, Flurstücke 48, 1004,

Teilfläche 2:

Flur 6, Flurstücke 9, 10, 16 teilw.

Teilfläche 3:

Flur 6, Flurstücke 11, 12, 13, 14.