Mit Beschluss Nr. EGSA-SR-31-02/2023 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 08/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Reupzig“ der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Reupzig:
| Teilfläche 1: | Flur 5, Flurstücke 48, 1004, |
| Teilfläche 2: | Flur 6, Flurstücke 9, 10, 16 teilw. |
| Teilfläche 3: | Flur 6, Flurstücke 11, 12, 13, 14. |