Mit Beschluss Nr. EGSA-SR-32-02/2023 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 09/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Riesdorf“ der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Riesdorf:
| Teilfläche 1: | Flur 1, Flurstücke 126 und 127, |
| Teilfläche 2: | Flur 1, Flurstück 281. |