Mit Beschluss Nr. EGSA-SR-33-02/2023 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 11/23 „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Zehbitz:
| Teilfläche 1: | Flur 7, Flurstücke 54, 55, |
| Teilfläche 2: | Flur 7, Flurstücke 34 bis 36 sowie 39 bis 44, |
| Teilfläche 3: | Flur 7, Flurstücke 11 bis 19. |