Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt

1. Haushaltssatzung der Stadt Südliches Anhalt für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung hat die Stadt Südliches Anhalt die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 29.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommunen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf

22.412.900 Euro

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

23.228.600 Euro

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

20.778.500 Euro

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

20.768.700 Euro

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Investitionstätigkeit auf

2.449.000 Euro

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

4.049.100 Euro

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

1.590.300 Euro

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

576.400 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen für Investition und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung), wird auf 1.590.300 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 3.944.600 Euro festgesetzt

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

1.1

für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf

350 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

350 v. H.

Stadt Südliches Anhalt, den 05.05.2023

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erfolgte am 04.05.2023, AZ 15/152110377HH2023/Wa zu § 2 der Haushaltssatzung in Höhe von 1.590.300 € und zu § 3 der Haushaltssatzung in Höhe von 1.827.300 €.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA zur Einsichtnahme vom 15.05.2023 bis 25.05.2023 im Verwaltungsgebäude der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, Zimmer 213 während der Dienststunden

Montag

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Stadt Südliches Anhalt, den 05.05.2023