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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung des Zweckverbandes –Gewerbegebiet „Um die Dorfstätte“ der Haushaltssatzung 2024

(gemäß § 16 (1) GKG i. V. m. § 102 (2) KVG LSA)

Auf Grund der §§ 11 und 12 der Verbandssatzung vom 13.12.2005, der §§ 13 (1) und 16 (1) des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 26.2.1998, in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, und des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.6.2014 (GVBl. S. 288 ff), in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 07.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die Einzahlungen und die zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf  —  166.484,32 €

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.

im Finanzplan mit dem —  89.326,36 €

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufenden

Verwaltungstätigkeit auf —  152.000,00 €

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf —  71.720,00 €

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf —  0,00 €

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf —  10.000,00 €

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf —  0,00 €

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf —  91.800,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf

 —  0,00 €

festgesetzt.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 —  15.000,00 €

festgesetzt.

§ 5

Die Umlage für die Mitglieder des Zweckverbandes wird auf  —  150.000,00 €

festgesetzt.

Davon trägt die Stadt Köthen (Anhalt) 1  —  12.500,00 €

und die Stadt Südliches Anhalt  —  37.500,00 €.

Köthen, den 15.03.2024

Christina Buchheim
Verbandsgeschäftsführerin

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Schreiben vom 12.03.2024 sieht die Kommunalaufsichtsbehörde von einer Beanstandung ab. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 22.04.2024 bis zum 06.05.2024 im Büro der Bürgermeisterin der Stadt Köthen (Anhalt), 06366 Köthen (Anhalt), Marktstraße 1-3, Zimmer 27, zu den Sprechzeiten (Mo 9:00 -12:00 Uhr, Di 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00, Mi geschlossen, Do 9:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr, Fr geschlossen und nach Vereinbarung) zur Einsichtnahme aus.