| 1. | Die Wählerverzeichnisse zur Wahl zum 10. Europäischen Parlament werden in der Zeit vom | |
| 21.05.2024 bis 24.05.2024 | |
| während der Dienststunden | |
| Dienstag bis Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| im Einwohnermeldeamt in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. | |
| Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. | |
| Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. | |
| 2. | Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 24.05.2024, bis 12.00 Uhr, bei der Stadt Südliches Anhalt, Wahlbüro, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. | |
| Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen. | |
| 3. | Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigungskarte für die Europawahl. | |
| Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. | |
| Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. | |
| 4. | Einen Wahlschein erhält auf Antrag | |
| 4.1. | ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, | |
| 4.2. | ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, | |
| a) | wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 1 der Europawahlordnung versäumt hat, |
| b) | wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 1 der Europawahlordnung entstanden ist, |
| c) | wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Südliches Anhalt gelangt ist. |
| Wahlscheine können unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr, bei der Stadt Südliches Anhalt mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Der Antrag kann elektronisch übermittelt werden, wenn er dokumentierbar ist, die E-Mail-Adresse lautet ajust@suedliches-anhalt.de. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. | |
| Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am 09.06.2024 bis 15.00 Uhr gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 4.2. Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stellen. Verspätet eingegangene schriftliche Anträge können nicht berücksichtigt werden. | |
| 5. | Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte | |
| - | einen amtlichen Stimmzettel, |
| - | einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag, |
| - | einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und |
| - | ein Merkblatt für die Briefwahl. |
| Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Südliches Anhalt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. | |
| Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. | |
| Bei der Briefwahl muss der Wähler den verschlossenen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 09.06.2024 bis 18.00 Uhr eingeht. | |
| Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. | |