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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 6/2025
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung   Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/25 „Batteriespeicher Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat am 09.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03/25 „Batteriespeicher Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03/25 liegt innerhalb des Stadtgebietes Südliches Anhalt und hier östlich des Ortsteils Weißandt-Gölzau.

Er umfasst die Flurstücke 1070, 1067, 1068, 1069 der Flur 5 der Gemarkung Zehbitz vollständig sowie die Flurstücke 1010 und 1071 der Flur 5 der Gemarkung Zehbitz teilweise. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 4,1 ha auf.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03/25 in der Fassung Juni 2025 erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03/25 „Batteriespeicher Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt wird mit zugehöriger Begründung während der Zeit

vom 23.06.2025 bis einschließlich 25.07.2025

auf der Internetseite der Stadt Südliches Anhalt unter:

http://www.suedliches-anhalt.de/bebauungsplaene/

veröffentlicht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Ebenso wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03/25 „Batteriespeicher Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt innerhalb des o.g. Zeitraums in der Stadtverwaltung der Stadt Südliches Anhalt, im Fachbereich III Bauverwaltung, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt während folgender Zeiten:

Montag

09:00 – 12.00 Uhr

Dienstag

09:00 – 12.00 Uhr

und

13:00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

09:00 – 12.00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12.00 Uhr

und

13:00 – 15.30 Uhr

Freitag

09:00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauplanung@suedliches-anhalt.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderen Wegen (z.B. schriftlich und / oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bürgerinnen und Bürger, die einen persönlichen Termin wahrnehmen möchten, werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Ziemer unter der Telefonnummer 034978 26563 zur Verfügung.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.