Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat am 09.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/25 „Heizzentrale Hinsdorf“ in der Gemarkung Hinsdorf gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Planungsanlass des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25 „Heizzentrale Hinsdorf“ der Stadt Südliches Anhalt, Gemarkung Hinsdorf ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Heizzentrale als Voraussetzung für den Aufbau eines Nahwärmenetzes abzuklären.
Für den Bauleitplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25 liegt südlich der Ortslage Hinsdorf. Er umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hinsdorf, Flur 2:
135/34 und 171 (jeweils teilweise).
Die Lage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Ortschaft ist nachfolgend zu dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Vorentwurf können während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Südliches Anhalt eingesehen werden unter:
www.suedliches-anhalt.de
® Bebauungspläne
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25 „Heizzentrale Hinsdorf“ (Stand Mai 2025) wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht ebenso in der Zeit
vom 23.06. bis einschließl. 25.07.2025
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
im Fachbereich III der Verwaltung Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt zu jedermanns öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
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Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (info@suedliches-anhalt.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgerinnen und Bürger, die einen persönlichen Termin wahrnehmen möchten, werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Ziemer unter der Telefonnummer 034978 26563 zur Verfügung.
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Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
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