Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner Sitzung am 03.03.2021 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt mit Beschluss Nr. EGSA-SR-05-01/2021 und die gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt mit Beschluss Nr. EGSA-SR-06-01/2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Planungsanlass der Aufhebung sowie gleichzeitigen Aufstellung der Bebauungspläne ist das Vorhaben des Tochterunternehmens Erneuerbare Energien Europa e3 der WPD AG die vorhandenen Windenergieanlagen zu erneuern bzw. zu repowern. Da das Vorhaben im Widerspruch zu den Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplanes steht, ist es erforderlich den Bebauungsplan Nr. 1 aufzuheben. Um die Entwicklung und optimale Auslastung des Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten zu gewährleisten und insbesondere die Höhe der WEA an den heutigen Stand der Technik anzupassen, ist zudem die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne, der Stadt Südliches Anhalt und befindet sich
| - | nördlich der bebauten Ortslage von Trebbichau an der Fuhne und Hohnsdorf |
| - | zwischen den Ortsteilen Wieskau, Trebbichau an der Fuhne, Glauzig, Görzig, Maasdorf und Piethen. |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt ist größer gefasst als die Abgrenzung der Aufhebungssatzung und wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss geändert. Der Geltungsbereich orientiert sich nun an der Umgrenzung des Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten (VRG XVII „Tebbichau an der Fuhne“) des Sachlichen Teilplans „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ (2018), zuzüglich eines Pufferstreifens von 100 m. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der Maßstäblichkeit der kartografischen Darstellung mit einem Maßstab von 1:100.000. Dadurch ergibt sich ein „Unschärfebereich“ von bis zu 100 m, welcher in der gängigen Praxis bei der Genehmigung von WEA toleriert wird. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Teilflächen der Gemarkungen Trebbichau, Görzig, Piethen und Wieskau und hat eine Größe von ca. 252,80 ha.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich 15 Windenergieanlagen (WEA). Außerhalb des Geltungsbereiches werden drei weitere WEA betrieben. Neben der Nutzung zur Windenergieerzeugung wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Die Erschließung des Plangebietes ist über die im Norden sowie im Osten des Geltungsbereichs verlaufende Gemeindestraßen gegeben. Die innere Erschließung erfolgt über vorhandene Wirtschaftswege.
Im weiteren Verlauf der Planung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem gesonderten Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung. Die Unterlagen liegen in der Zeit
vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023
im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 111, Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt, Ortsteil Weißandt-Gölzau während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:
| Montag: | von 9:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | von 9:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Freitag | von 9:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Während der Auslegungszeit können Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Bebauungsplan schriftlich, per E-Mail (jziemer@suedliches-anhalt.de) oder mit vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Unterlagen können ab dem 24.07.2023 gemäß § 4a Abs. 4 BauGB online unter folgendem Link
https://www.suedliches-anhalt.de/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.