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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 7/2026
Amtliche Mitteilungen
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Landtagswahl

Bekanntmachung über das Recht

auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum neunten Landtag von Sachsen-Anhalt am 6. September 2026

1.

Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Südliches Anhalt werden in der Zeit vom 17. August 2026 bis 21. August 2026

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

von

09.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Dienstag

von

13.00 Uhr

bis

18.00 Uhr

Donnerstag

von

13.00 Uhr

bis

15.30 Uhr

im Einwohnermeldeamt in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt (barrierefreier Zugang) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

2.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist (17. bis 21. August 2026), spätestens am 21. August 2026 (16. Tag vor der Wahl) bis 12.00 Uhr, bei der Stadt Südliches Anhalt, Wahlbüro, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag kann bei der Stadt Südliches Anhalt schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden.

3.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 16. August 2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22 Köthen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1.

ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter.

5.2.

ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a)

wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 14 Abs. 8 Landeswahlordnung (LWO) bis zum 16. August 2026 oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 18 Abs. 1 LWO bis zum 21. August 2026 versäumt hat,

b)

wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfristen nach § 14 Abs. 8 oder nach § 18 Abs. 1 LWO entstanden ist,

c)

wenn sein Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Südliches Anhalt gelangt ist.

Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 4. September 2026 (2. Tag vor der Wahl), 15.00 Uhr, bei der Stadt Südliches Anhalt mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Antrag kann auch elektronisch übermittelt werden, wenn er dokumentierbar ist. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2. Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:

a)

einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

b)

einen amtlichen weißlichen Stimmzettelumschlag

c)

einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und

d)

ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Weißandt-Gölzau, den 18.06.2026

Stadt Südliches Anhalt
gez. Schneider
Bürgermeister