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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 8/2023
Amtliche Mitteilungen
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Sonstige amtliche Bekanntmachungen

AMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, FLURNEUORDNUNG UND FORSTEN MITTE

Außenstelle Wanzleben

Postanschrift: Ritterstraße 17-19

39164 Wanzleben

14.4 – 611 B9 24 SLK014  —  Wanzleben, den 06.07.2023

Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz

„Bodenordnungsverfahren Zuchau-Sachsendorf“, Salzlandkreis 014

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zum Ausschlusstermin nach § 59 Absatz 2 FlurbG

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe wird bestimmt auf den

13. Oktober 2023 um 10.00 Uhr

im Bürgerhaus Zuchau

August-Bebel-Straße, 39240 Barby Ortsteil Zuchau

Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Termin vorbringen. Hierauf und auf die Auslegung des Flurbereinigungsplanes wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die mit den Festsetzungen und Regelungen des Flurbereinigungsplanes einverstanden sind, brauchen zu diesem Termin nicht zu erscheinen.

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten liegen die Unterlagen vom 09.10.2023 bis 11.10.2023 in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr und von 13.00-18.00 Uhr im Bürgerhaus Zuchau, August-Bebel-Straße, 39240 Barby Ortsteil Zuchau aus. In dieser Zeit stehen Angehörige des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte zur Auskunftserteilung und zur Erläuterung des Flurbereinigungsplanes zur Verfügung.

In der Zeit vom 04.10.2023 bis 06.10.2023 liegen die Unterlagen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben-Börde während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Beteiligte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbehörde auf Anforderung zu übergeben.

Für die Beteiligten erfolgt die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes im Anhörungstermin. Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan sind zur Vermeidung des Ausschlusses ausschließlich im o. a. Anhörungstermin vorzubringen. Auszüge werden den Beteiligten zugestellt.

Im Auftrag

gez. André Stapel