| 1. | Am Sonntag, dem 10.09.2023, findet die Bürgermeisterwahl in der Stadt Südliches Anhalt statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. |
| 2. | Die Stadt Südliches Anhalt ist in folgende allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: |
| lfd. Nr. | Wahlbezirksnummer/ Wahlbezirksname | Wahllokal | Wahllokal barrierefrei |
| 1. | 0010 Edderitz | DGH (Dorfgemeinschaftshaus)/ Sportforum Edderitz John-Schehr-Straße 1 06388 Südliches Anhalt | nein |
| 2. | 0020 Fraßdorf | Vereinsraum Fraßdorf Alte Siedlung 16 06386 Südliches Anhalt | nein |
| 3. | 0030 Glauzig | Gemeindebüro Glauzig An der Fabrik 2 06369 Südliches Anhalt | nein |
| 4. | 0040 Görzig | Soziokulturelles Zentrum Görzig Radegaster Straße 1 06369 Südliches Anhalt | ja |
| 5. | 0051 Gröbzig-Rathaus | Rathaus Gröbzig Marktplatz 1 06388 Südliches Anhalt | ja |
| 6. | 0052 Gröbzig-Kita | Kindertagesstätte „Pumuckl“ Gröbzig Hallesche Str. 15 a 06388 Südliches Anhalt | ja |
| 7. | 0060 Großbadegast | Kulturzentrum Großbadegast Am Stangenteich 3 06369 Südliches Anhalt | ja |
| 8. | 0070 Hinsdorf | Vereinsraum Hinsdorf Parkstraße 1 a 06386 Südliches Anhalt | nein |
| 9. | 0080 Libehna | Dorfgemeinschaftshaus Libehna Eichenweg 14 06369 Südliches Anhalt | nein |
| 10. | 0090 Maasdorf | Dorfgemeinschaftshaus Maasdorf Dorfstraße 27 06388 Südliches Anhalt | nein |
| 11. | 0100 Meilendorf | Kulturraum Meilendorf Meilendorfer Straße 5 06386 Südliches Anhalt | nein |
| 12. | 0110 Piethen | Dorfgemeinschaftshaus Piethen Dorfstraße 21 06388 Südliches Anhalt | nein |
| 13. | 0120 Prosigk | Sportlerheim Prosigk Fernsdorf Ringstraße 20 06369 Südliches Anhalt | ja |
| 14. | 0130 Quellendorf | DGH (Dorfgemeinschaftshaus) / Saal Quellendorf Gartenstraße 1 06386 Südliches Anhalt | ja |
| 15. | 0140 Radegast | Freizeitzentrum Radegast Walther-Rathenau-Straße 8 06369 Südliches Anhalt | ja |
| 16. | 0150 Reinsdorf | Kultur- und Feuerwehrvereinsraum Reinsdorf Friedensstraße 38 06369 Südliches Anhalt | nein |
| 17. | 0160 Reupzig | Kulturzentrum Reupzig Dorfstraße 56 a 06369 Südliches Anhalt | ja |
| 18. | 0170 Riesdorf | FFW-Museum Riesdorf Dorfstraße 57 06369 Südliches Anhalt | nein |
| 19. | 0181 Scheuder | Kulturhaus Scheuder Dorfstraße 46 c 06386 Südliches Anhalt | nein |
| 20. | 0182 Lausigk | Kulturhaus Lausigk Lausigker Straße 5 a 06386 Südliches Anhalt | nein |
| 21. | 0190 Trebbichau an der Fuhne | Dorfgemeinschaftshaus/Gemeindebüro Hohnsdorf Dorfstraße 2 06369 Südliches Anhalt | nein |
| 22. | 0201 Weißandt-Gölzau | Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt | ja |
| 23. | 0202 Gnetsch | Kulturraum Gnetsch Dorfstraße 13 06369 Südliches Anhalt | nein |
| 24. | 0210 Werdershausen | Dorfgemeinschaftshaus Werdershausen Gröbziger Straße 7 06388 Südliches Anhalt | ja |
| 25. | 0221 Wieskau | Dorfgemeinschaftshaus Wieskau An der Gemeinde 5 06388 Südliches Anhalt | ja |
| 26. | 0222 Cattau | Dorfgemeinschaftshaus/Soziokult. Zentrum Cattau Zur schönen Aussicht 1 06388 Südliches Anhalt | ja |
| 27. | 0230 Wörbzig | DGH (Dorfgemeinschaftshaus) / Neue Schule Wörbzig Schulstraße 4 06388 Südliches Anhalt | ja |
| 28. | 0240 Zehbitz | Gemeindebüro Zehbitz Zehbitzer Dorfstraße 40 06369 Südliches Anhalt | nein |
| 29. | 0250 Weißandt-Gölzau (Briefwahllokal) | Sport- und Kulturzentrum Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31 b 06369 Südliches Anhalt | ja |
| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 16.08.2023 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. |
| Die wahlberechtigten Personen haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigungskarte und ihren Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. |
| 3. | Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 16:00 Uhr im Sport- und Kulturzentrum (SKZ) in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 b, 06369 Südliches Anhalt zusammen. |
| 4. | Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbereich, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen. |
| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Wahlbüro der Stadt Südliches Anhalt die entsprechenden Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zur Briefwahl) beschaffen und diese in dem verschlossenen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an die darauf angegebene Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. |
| An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die bevollmächtigte Person vom Wahlberechtigten bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Personen, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt werden, erhalten auf Antrag einen Wahlschein. |
| 5. | Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahllokal bereit liegen. Die amtlichen Stimmzettel enthalten die zugelassenen Bewerber. Jeder Wahlberechtigte erhält beim Betreten des Wahllokals den amtlichen Stimmzettel. Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel erfolgt durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei. |
| 6. | Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat (hat kein Bewerber die erforderliche Mehrheit der Stimmen – also mehr als 50 % - erhalten, findet am 24.09.2023 eine Stichwahl mit den beiden Bewerbern, die die meisten Stimmen erhalten haben, statt. |
| 7. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. |
| 8. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). |
| 9. | Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. |
Südliches Anhalt, den 12.07.2023