Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 8/2026
Nichtamtliche Mitteilungen
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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vereinen, Gruppen, Verbänden und Organisationen in der Stadt Südliches Anhalt (Förderrichtlinie vom 14.02.2011)
Laut beschlossener Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vereinen, Gruppen, Verbänden und Organisationen in der Stadt Südliches Anhalt sind Anträge auf Zuwendungen schriftlich eingangsbefristet bis zum 30.09.2026 für das Jahr 2027 zu stellen.
Bearbeitet werden nur vollständig ausgefüllte Anträge. Bitte genaue Bezeichnung der geplanten Maßnahme angeben.
Bitte verwenden Sie hierfür die Anlage 1 – Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (siehe Seiten 7/8).