Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 8/2026
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung und Bekanntmachung zur Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung der Stadt Südliches Anhalt für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288 in der derzeit gültigen Fassung) hat die Stadt Südliches Anhalt die folgende vom Stadtrat in der Sitzung am 03.06.2026 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1. im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf

25.628.800 Euro

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

28.516.700 Euro

2. im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

23.307.600 Euro

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

25.794.100 Euro

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

2.366.300 Euro

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

2.823.100 Euro

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

456.800 Euro

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

386.000 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investition und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 456.800 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 1.948.200 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden in einer separaten Satzung (Hebesatzsatzung) festgesetzt.

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erfolgte am 21.07.2026, AZ 30/15 21 10-377-HH 2026/Wa zu § 2 der Haushaltssatzung in Höhe von 456.800 Euro. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Veröffentlichung und Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Südliches Anhalt unter www.suedliches-anhalt.de am 23.07.2026.