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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Ausgabe 9/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der

2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes

(4. Stufe)

der Stadt Südliches Anhalt

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Südliches Anhalt zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 08.01.2024 bis 05.02.2024 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Südliches Anhalt befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 05.02.2024 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 12.08.2024 bis einschließlich 26.08.2024 öffentlich ausgelegt.

Ort der öffentlichen Auslegung:

Stadt Südliches Anhalt

Bauverwaltung

Weißandt-Gölzau

Hauptstraße 31

06369 Südliches Anhalt

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

Dienstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr und

13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

13:00 Uhr – 15:30 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter 034978 26563.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einzusehen.

Sie haben bis zum 26.08.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an die Adresse der öffentlichen Auslegung oder per E-Mail an info@suedliches-anhalt.de – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

gez. Kuhn, Bauamtsleiter