Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Bürgermeisters der Stadt Südliches Anhalt über die Vereinfachte Umlegung
| 1. | Feststellung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Bürgermeisters über die Vereinfachte Umlegung |
| Die Entscheidung des Bürgermeisters über die Vereinfachte Umlegung 250142/3 — „Breesener Straße“ im OT Reupzig vom 25.08.2026 ist gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch in der derzeit geltenden Fassung am 27.08.2026 unanfechtbar geworden. | |
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| 2. | Eintritt des neuen Rechtszustandes |
| Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 Baugesetzbuch der bisherige Rechtszustand durch den in der Entscheidung des Bürgermeisters über die Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. | |
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| 3. | Rechtsbehelfsbelehrung |
| Gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31,06369 Südliches,Anhalt OT Weißandt-Gölzau, einzulegen. | |
| Der Widerspruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. | |
Hinweis:
Die Auslegung der Karte „Neuer Bestand" erfolgt vom 11.09.2026 bis 11.10.2026 während der Sprechzeiten bei der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau, Zimmer 122 (Liegenschaften).