Gemäß § 37 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt sind alle Kinder, die bis zum 30.06.2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben (geboren 01.07.2017 bis 30.06.2018) mit Beginn des Schuljahres 2024/25 schulpflichtig.
Die Personensorgeberechtigten haben hierfür ihr schulpflichtig werdendes Kind an der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule zu den nachfolgend genannten Terminen vorzustellen. Dies gilt auch für Kinder, welche an einer freien Grundschule eingeschult werden sollen. Im Rahmen dieser Vorstellung erklären die Personensorgeberechtigten, an welcher Grundschule ihr Kind beschult bzw. angemeldet werden soll. Das entsprechende Anmeldeverfahren regelt § 5 Absatz 1 der Schulbezirksverzichtssatzung-Grundschulen Weißenfels).
Die Stadt Weißenfels fordert die Personensorgeberechtigten hiermit auf, ihre schulpflichtig werdenden Kinder zur Schulanmeldung vorzustellen!
Dabei ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienbuch vorzulegen. Für die Anmeldung ist die Unterschrift aller Personensorgeberechtigten notwendig. Dies gilt für verheiratete Eltern sowie für getrennt lebende Eltern. Kann ein personensorgeberechtigter nicht zur Anmeldung erscheinen, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Die Anmeldetermine sind nachfolgend aufgeführt. Sofern die Personensorgeberechtigten die aufgeführten Termine nicht wahrnehmen können, treten diese bitte mit der entsprechenden Grundschule in Kontakt.
Die Stadt Weißenfels hat für die Grundschulen keine Grundschulbezirke festgelegt. Die Personensorgeberechtigten haben dennoch ihr Kind an der räumlich zugeordneten (nächstgelegenen) Grundschule vorzustellen. Im Rahmen dieser Vorstellung melden die Personensorgeberechtigten ihr Kind dann an einer Grundschule ihrer Wahl an. Anmeldungen an eine andere Grundschule werden an diese zur Prüfung weitergeleitet.
Im Rahmen der Einhaltung der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen kann es jedoch der Fall sein, dass das schulpflichtige Kind nicht die gewünschte Grundschule besuchen kann. Für diesen Fall werden mit den Personensorgeberechtigten Gespräche über die Aufnahme an einer anderen Grundschule geführt. Die Personensorgeberechtigten können in der Regel davon ausgehen, dass die schulpflichtigen Kinder an der jeweils nächstgelegenen Grundschule eingeschult werden können.
Personensorgeberechtigte, welche ihr Kind an einer freien Grundschule anmelden möchten, haben dennoch zu den genannten Terminen an der nächstgelegenen öffentlichen Schule vorzustellen. Im Rahmen dieser Vorstellung zeigen diese den Wunsch zur Beschulung an der freien Grundschule an. Darüber hinaus beachten Sie bitte die Anmelderegelungen an der freien Grundschule.
Nähere Auskünfte können der Schulbezirksverzichtssatzung der Grundschulen der Stadt Weißenfels entnommen werden (abrufbar auf unserer Internetseite www.weissenfels.de, unter Bürgerservice, Satzungen und Verordnungen, öffentliche Einrichtungen). Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Abteilung Kita/Schulen, Klosterstr. 2 in Weißenfels bzw. unter der Telefonnummer 03443 370428.