Weißenfels, den 09.01.2024
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle, vom 12.12.2023, Az. 631ppw/005-2020#013, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit
vom 29.01.2024 bis 12.02.2024
in der Stadt Weißenfels
FB III Technische Dienste und Stadtentwicklung
Abt. Stadtplanung
Zimmer T 219
Klosterstr. 5
06667 Weißenfels
während der Dienststunden
| Montag: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 – 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr |
| Freitag: | 9.00 – 12.00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, Ernst-Kamieth-Str. 5, 06112 Halle (Saale), eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Aufgrund der Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes ist die Veröffentlichung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes maßgeblich. Die Auslegungsfrist beginnt daher mit Veröffentlichung im Internet. Nach Ablauf der Auslegungsfrist (zwei Wochen) gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt worden ist, als zugestellt. Diese Zustellungsfiktion gilt unabhängig von einer über die Auslegungsfrist hinausgehenden Bereitstellung des Beschlusses sowie des festgestellten Plans auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.