Titel Logo
Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Weißenfels, den 09.01.2024

Bekanntmachung

Planfeststellung für das Vorhaben „Änderung der Eisenbahnüberführung in Weißenfels am Bahn-km 30,265“, Bahn-km 30,200 bis 30,349 der Strecke 6340 Halle Hbf - Guntershausen

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle, vom 12.12.2023, Az. 631ppw/005-2020#013, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit

vom 29.01.2024 bis 12.02.2024

in der Stadt Weißenfels

FB III Technische Dienste und Stadtentwicklung

Abt. Stadtplanung

Zimmer T 219

Klosterstr. 5

06667 Weißenfels

während der Dienststunden

Montag:

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag:

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Mittwoch:

9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag:

9.00 – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, Ernst-Kamieth-Str. 5, 06112 Halle (Saale), eingesehen werden.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Aufgrund der Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes ist die Veröffentlichung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes maßgeblich. Die Auslegungsfrist beginnt daher mit Veröffentlichung im Internet. Nach Ablauf der Auslegungsfrist (zwei Wochen) gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt worden ist, als zugestellt. Diese Zustellungsfiktion gilt unabhängig von einer über die Auslegungsfrist hinausgehenden Bereitstellung des Beschlusses sowie des festgestellten Plans auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.

Martin Papke
Oberbürgermeister