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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 1/2026
Nichtamtlicher Teil
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Hinweis der Abteilung Steuern bei Eigentumswechsel

Die Abteilung Steuern der Stadt Weißenfels möchte darauf hinweisen, dass noch nicht alle Eigentumswechsel durch das Finanzamt Naumburg bearbeitet werden konnten. Das hat zur Folge, dass der bisherige Steuerpflichtige an den Steuerbescheid und die darin enthaltenen Zahlungsfälligkeiten so lange gebunden ist, bis ein geänderter Steuerbescheid oder ein Aufhebungsbescheid ergeht. Eine zeitnahe Eigentumsumschreibung wird vorgenommen, sobald der Stadt Weißenfels die entsprechenden Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes vorliegen. Die zu viel gezahlten Steuern werden erstattet.