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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung  —  Weißenfels, 25.09.2023

und Forsten Süd, Weißenfels

Sitz:

Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels

Postanschrift:

PF 1655, 06665 Weißenfels

Telefon:

03443 280-0 (03443 280-415)

Fax:

03443 280-80

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin über den Inhalt des Bodenordnungsplanes

des Bodenordnungsverfahrens:

Kleingöhren uH

Verfahrensnummer:

611/42 WSF015

nach § 59 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und§ 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).

Bekanntgabe

Im Bodenordnungsplan werden die Ergebnisse des Bodenordnungsverfahrens zusammengefasst.

Er weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.

Mit dem Bodenordnungsplan werden auch die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.

Die vom Bodenordnungsplan betroffenen Grundbücher sind in Anlage 1 aufgelistet.

Unbekannte Inhaber von Rechten an zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung der Grundstücke beschränken, können ihre Rechte anmelden.

Auslegung

Der Bodenordnungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Zimmer 115

vom 01.11.2023 bis 15.11.2023 in der Zeit von

Montag bis Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr aus.

Auf Wunsch werden der Bodenordnungsplan erläutert und Auskünfte erteilt.

Auf Grund organisatorischer Gründe wird um telefonische Terminabsprache unter 03443 280318 gebeten.

Nähere Informationen zum Verfahren, u.a. die Landabfindungskarte, finden Sie im Internet unter:

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/bodenordnung-burgenlandkreis/bodenordnungsverfahren-kleingoehren-uh/

Anzeige der neuen Grenzen und Abmarkungen in der Örtlichkeit

Beteiligte, die

eine Anzeige ihrer Abmarkungen wünschen (sofern nicht auf Abmarkung verzichtet wurde)

oder

eine Anzeige ihrer neuen Grenzen in der Örtlichkeit wünschen

und sich zu diesem Sachverhalt bisher nicht vor der Flurbereinigungsbehörde geäußert haben, sollen sich bis zum 15.11.2023 gegenüber der Flurneuordnungsbehörde diesbezüglich äußern (schriftlich, telefonisch unter 03443 280318, per E-Mail an Marko.Luettich@alff.mule.sachsen-anhalt.de). Bei ausbleibender Äußerung wird dies als Verzicht auf die Anzeige der neuen Grenzen und/oder Anzeige der Abmarkungen gewertet (§ 134 Abs.1 FlurbG).

Anhörungstermin

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 63 Abs.2 LwAnpG in Verbindung mit § 59 Abs. 2 FlurbG zur Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes wird bestimmt auf

Donnerstag, den 16.11.2023

in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:30 – 16:00 Uhr

im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Zimmer 115.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

  1. Teilnehmer für ihre dem Bodenordnungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
  2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Bodenordnungsverfahren unterliegen,
  3. Empfänger neuer Grundstücke im Bodenordnungsverfahren.

Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Bodenordnungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses ausschließlich in diesem Anhörungstermin vorbringen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen haben keine rechtliche Wirkung.

Aus organisatorischen Gründen wird um ein vorab formuliertes Schreiben des Sachverhalts zum Widerspruch und um eine telefonische Terminabsprache unter 03443 280318 gebeten.

Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich.

Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte und Erläuterungen zum Plan. Nutzen sie hierfür den Zeitraum der Auslegung.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. V. m. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zu erfolgen hat, wird nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen vorgenommen. Weitergehende Informationen sind unter http://lsaurl.de/alffsueddsgvo zu finden.

Im Auftrag

Schott
(DS)

SACHSEN-ANHALT

Bodenordnung Kleingöhren uH Landkreis Burgenlandkreis

Anlage 1 zur Öffentlichen Bekanntmachung vom 25.09.2023

Verf.-Nr.: WSF015

Anlage 1

Verzeichnis der beteiligten Grundbuchblätter