Der Stadtrat hat am 01.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Garagenhof Selauer Straße“ im Ortsteil Borau beschlossen.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.
Darstellung des Geltungsbereichs
Das Aufstellungsverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen gem. § 13a Abs. 1 BauGB.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung der Fläche eines ehemaligen Kasernengeländes.
Der zukünftige Eigentümer dieser Fläche beabsichtigt, die Gebäude wiederherzustellen und als Garagen nutzbar zu machen. Durch die Lage und die lange Zeit der Nichtnutzung dieser Gebäude liegt kein Bestandsschutz mehr vor. Eine Bebauung bzw. Wiedernutzbarmachung dieser Gebäude erfordert deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen als Mischgebiet dargestellt. Eine Nutzung für nicht störendes Gewerbe wäre neben der reinen Garagennutzung denkbar.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 27.000 qm. Die Erschließung soll über die Selauer Straße und den Soldatenweg erfolgen.
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Garagenhof Selauer Straße“ im Ortsteil Borau beschlossen und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Garagenhof Selauer Straße“ im Ortsteil Borau bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den Anlagen Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schalltechnisches Gutachten und Abfalltechnische Untersuchung werden in der Zeit vom
01.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023
auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter
http://www.weissenfels.de -> Bürgerservice -> Veröffentlichungen -> Auslegungen
sowie über die Internetseite des Sachsen-Anhalt-Viewers (Landesportal Sachsen-Anhalt) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 219, Klosterstr. 5 in Weißenfels während der Dienststunden
| Montag | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mittwoch | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Außerhalb dieser Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03443 370561).
Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:
stadtplanung@weissenfels.de oder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weißenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Weißenfels, 10.10.2023