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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserbeseitigung Weißenfels – Anstalt öffentlichen Rechts

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR

Gemäß § 136 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 7 des Anstaltsgesetzes sowie Abschnitt 3 der Anstaltsverordnung in den jeweils gültigen Fassungen sowie auf der Grundlage des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, beschlossen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR in ihrer Sitzung am 21.09.2023 mit Beschluss-Nr. 4-2/2023:

a) den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2022

1.

Feststellung des Jahresabschlusses

1.1.

Bilanzsumme  —  115.595.565,07 €

1.1.1.

davon entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen  —  107.653.917,77 €

-

das Umlaufvermögen  —  7.893.315,59 €

-

Rechnungsabgrenzungsposten  —  48.331,71 €

1.1.2.  —  davon entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital  —  5.457.052,78 €

-

die verrechenbare Abwasserabgabe  —  1.679.099,01 €

-

die Investitionszuschüsse  —  28.175.427,69 €

-

die empfangenen Ertragszuschüsse  —  29.625.042,80 €

-

die Rückstellungen  —  768.809,21 €

-

die Verbindlichkeiten  —  49.890.133,58 €

1.2.

Jahresgewinn  —  249.005,44 €

1.2.1.

Summe der Erträge  —  9.613.945,49 €

1.2.2.

Summe der Aufwendungen  —  9.364.940,05 €

b) der Jahresgewinn 2022 ist auf neue Rechnung des Jahres 2023 vorzutragen

2.

Verwendung des Jahresgewinnes

2.1.

der Jahresgewinn von  —  249.005,44 €

ist auf neue Rechnung vorzutragen

c) die Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2022

Der Abwasserbeseitigung Weißenfels- AöR wurde durch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Weißenfels hat zum Jahresabschluss 2022 der Anstalt zum Lagebericht, zum Prüfungsbericht und zum uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers keine eigenen Feststellungen getroffen und gibt daher den nachstehenden Feststellungsvermerk ab:

Auf der Grundlage vorstehender Feststellungen wird durch den Verwaltungsrat dem gesetzlichen Vertreter (Vorstand) für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Bekanntmachung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2022, die Verwendung des Jahresgewinnes und die Entlastung des gesetzlichen Vertreters (Vorstand) für das Wirtschaftsjahr 2022 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung und öffentliche Auslegung erfolgt auf der Grundlage § 24 der Anstaltsverordnung vom 01.11.2023 bis 09.11.2023 bei der Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR, Markt 5, 06667 Weißenfels, 3. Obergeschoss, kaufmännische Abteilung,

Montag, Mittwoch, Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr,

Dienstag

8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr,

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr.

Weißenfels, 22.09.2023

Pöschmann
- Dienstsiegel -
Vorstand