Der Stadtrat hat am 01.06.2023 hat die Aufstellung der 2. Änderung des rechtkräftigen Bebauungsplanes Nr. 20 „Friedrichsstraße/Schwedenstein/Niemöllerplatz“, im Bereich Saalstraße, Am Kloster, Rosalskyweg und Nikolaistraße, beschlossen.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.
Darstellung des Geltungsbereichs der 2. Änderung
Das Änderungsverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die 2. Änderung des Bebauungsplans kann für die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 BauGB aufgestellt werden.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes hat zum Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Vorhaben Bildungscampus am Kloster, zu schaffen.
Das Gebiet der 2. Änderung des Bebauungsplans umfasst eine Größe von ca. 4.500 m² des etwa 10 ha großen Bebauungsplangebietes.
Die Durchführung des Partizipationsverfahrens für den Schulcampus für eine Nutzung als Gymnasium, Volkshochschule, Kreismusikschule hat im Ergebnis einen höheren Platzbedarf ermittelt, der in der direkten Angrenzung an das Gymnasium und Kloster nur mit einer Bebauung erreicht werden kann. Dadurch werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes berührt. Dies erfordert Änderungen von Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan, welche durch das geplante Vorhaben des Bildungscampus, notwendig sind.
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Friedrichsstraße/Schwedenstein/Niemöllerplatz“ in Weißenfels beschlossen und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz- buch (BauGB) bestimmt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Friedrichsstraße/Schwedenstein/Niemöllerplatz“ bestehend aus der Planzeichnung einschließlich textlicher Festsetzungen und der Begründung ohne Umweltbericht werden in der Zeit vom
01.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023
auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter
http://www.weissenfels.de -> Bürgerservice -> Veröffentlichungen -> Auslegungen
sowie über die Internetseite des Sachsen-Anhalt-Viewers (Landesportal Sachsen-Anhalt) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 223, Klosterstr. 5 in Weißenfels, während der Dienststunden
| Montag | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mittwoch | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Außerhalb dieser Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03443 370564).
Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:
stadtplanung@weissenfels.de oder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über der 2. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weißenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Weißenfels, 06.10.2023